GYNÄKOLOGISCHE GEMEINSCHAFTSPRAXIS BLÄSER IN WASSENBERG & HÜCKELHOVEN
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Schwangerenvorsorge

Die Mutterschaftsrichtlinien

- Die regelmässigen Kontrolluntersuchungen in der Schwangerschaft, welche im allgemeinen im Abstand von 4 Wochen stattfinden sollen, umfassen:

  • Allgemeinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung und Urinuntersuchung
  • Hämoglobinbestimmung (roter Blutfarbstoff)

Die drei Ultraschall-Screening-Untersuchungen sind fest vorgeschrieben für die 9.-12. SSW, 19.-22. SSW und die 29.-32. SSW. Neben der Überwachung der normal verlaufenden Schwangerschaft dienen diese der genauen Bestimmung des Schwangerschaftsalters, der Kontrolle der Entwicklung des Feten, der Suche nach Auffälligkeiten beim Feten sowie dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften.

Es besteht für Sie die Möglichkeit, im Rahmen der 2. Ultraschalluntersuchung zwischen einer Basisuntersuchung und einer erweiterten Diagnostik durch einen qualifizierten Untersucher zu wählen.
Selbstverständlich erfüllen wir die Voraussetzungen für die qualifizierte Diagnostik.

Bei Auffälligkeiten der kindlichen Entwicklung existieren exakte Richtlinien, falls eine weiterführende sonographische Diagnostik erforderlich ist.
 Zusätzlich erfolgen Blutuntersuchungen mit Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörper-Suchtest, Lues– und Röteln– Suchtest und ggf. ein HIV-Test sowie im späteren Schwangerschaftsverlauf ein Zuckerbelastungstest (Vortest und ggf. klassischer Glucosetoleranztest).